Wir vermitteln
wenn in Betrieben keine Einigung zwischen Beschäftigten und Betrieb zur beruflichen Weiterbildung erzielt werden.
Wir schlichten nach § 4 TVQ (Tarifvertrag zur Qualifizierung)
wenn kein Einvernehmen über betriebliche Weiterbildung in der paritätischen Kommission, bzw. zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber erzielt wird. Dabei hat der Vertreter der AgenturQ Sitz und Stimme.
Wir sind neutral
und berücksichtigen bei unserer Entscheidung sowohl die Notwendigkeit der Weiterbildung der Beschäftigten, als auch die wirtschaftliche und organisatorische Leistungsmöglichkeit des Betriebes.