Der Tarifvertrag zur Qualifizierung

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Hier finden Sie den TV Quali (2021) zum Download.

Berufliche Weiterbildung wird in einer sich stetig verändernden Arbeitswelt zunehmend wichtig.

Stetige Qualifizierung trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze bei, wie auch zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit großer Weitsicht haben IG Metall und Südwestmetall bereits im Jahr 2001 die wachsende Bedeutung des lebenslangen Lernens erkannt und gemeinsam den Tarifvertrag zur Qualifizierung für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg abgeschlossen.

Im Jahr 2015 wurde er überarbeitet.

Der Tarifvertrag beinhaltet folgende Regelungen:

  • Beschäftigte haben Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch mit dem Arbeitgeber, in dem gemeinsam festgestellt wird, ob ein Qualifizierungsbedarf besteht.
  • Der Arbeitgeber informiert den Betriebsrat über den Qualifizierungsbedarf und vereinbarte Qualifizierungsmaßnahmen. Der Arbeitgeber und der Betriebsrat beraten mindestens jährlich über die Umsetzung unter Berücksichtigung der betrieblichen Prioritäten.
  • Vollzeitbeschäftigte haben nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine einmalige befristete Teilzeit oder auf eine befristete Ausscheidungsvereinbarung für weitergehende Qualifizierungen im Rahmen der persönlichen Weiterbildung. Voraussetzung ist, dass diese im Grundsatz geeignet ist, voraussichtlich eine dem betrieblichen Bedarf an Qualifikation entsprechende Tätigkeit auszuüben.
  • Die Unternehmen und Betriebsräte erhalten Unterstützung durch die gemeinsame Agentur zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in der Metall- und Elektroindustrie, kurz AgenturQ.