Wissenswertes – 2020-1

Die Zukunft

beginnt mit

Qualifizieren


Wissenswertes und Interessantes

Berufliche Weiterbildung in Kurzarbeit 

Unternehmen haben ein Interesse daran, nach der Corona-Krise über qualifizierte Mitarbeitende zu verfügen, mit denen gemeinsam schnell wieder ein Normalzustand erreicht werden kann. Es spricht daher viel dafür, die Kurzarbeit für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen. Auch während Kurzarbeit können unter den in § 82 SGB III definierten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einer FAQ-Liste zum Thema Kurzarbeit und Qualifizierung alle wichtigen Informationen zusammengefasst (Stand: 23. März 2020). Da die Maßnahmen allerdings durch einen zertifizierten Träger außerhalb des Betriebs durchgeführt werden muss, ist ein entsprechendes Angebot der Weiterbildungsträger eine Grundvoraussetzung für die Weiterbildungsförderung. 


Teilnahme an geförderte Weiterbildungsmaßnahmen von zuhause 

Auch die Weiterbildungsträger in Baden-Württemberg sind von der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus der Landesregierung betroffen und führen vorerst bis zum 19. April 2020 keine Präsenzveranstaltungen durch. Viele Angebote werden als arbeitsmarktpolitische Maßnahme durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Um den Ausfall solcher Maßnahmen zu vermeiden, können aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit neben der Nachholung und Komprimierung der Inhalte auch digitale Lernformen wie zum Beispiel e-Learning, Videotelefonie oder ein virtuelles Klassenzimmer herangezogen werden. So kann den Weiterbildungsteilnehmenden eine ortsunabhängige Kommunikation und Lernmöglichkeit geboten werden, die unter die Fördervoraussetzungen nach § 82 SGB III fallen. Bitte sprechen Sie Ihren Weiterbildungsanbieter bezüglich alternativer Lernformate an. 


Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel 

Das Bundeskabinett hat am 10. März 2020 den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (Arbeit-von-morgen-Gesetz) beschlossen.  

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag wird das sogenannte Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) in folgenden Punkten angepasst:  

  • In Zukunft verringert sich unabhängig von der Betriebsgröße die Mindestbeteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte, wenn eine Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder ein Tarifvertrag, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht, vorliegt. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen um fünf Prozent erhöht werden. 
  • Die Mindestbeteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten verringert sich unabhängig von der Betriebsgröße um zehn Prozentpunkte, wenn die beruflichen Kompetenzen von mindestens zwanzig Prozent der Beschäftigten eines Betriebes den betrieblichen Anforderungen voraussichtlich nicht oder teilweise nicht mehr entsprechen. In diesem Fall können bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt um zehn Prozent erhöht werden. 
  • Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb angehört, und, falls das Unternehmen einem Konzern angehört, die Zahl der Beschäftigten des Konzerns zu berücksichtigen. 
  • Des Weiteren können zukünftig Anträge auf Förderung der Weiterbildungskosten auch durch den Arbeitgeber gestellt und die Förderleistungen an diesen erbracht werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag mehrere Beschäftigte betrifft, bei denen eine Vergleichbarkeit hinsichtlich Qualifikation, Bildungsziel oder Weiterbildungsbedarf besteht. Die Beschäftigten bzw. die Betriebsvertretung müssen ihr Einverständnis erklärt haben. 

Zusätzlich werden entsprechend des neue § 106a SGB III Arbeitgeber auf Antrag für den jeweiligen Kalendermonat 50 Prozent der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung in pauschalierter Form für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstattet, wenn diese an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme nach § 82 teilnehmen, deren zeitlicher Umfang mindestens 50 Prozent der Arbeitsausfallzeit beträgt. Die Arbeitsausfallzeit muss entsprechend mindestens 322 Stunden umfassen. 

Schließlich können laut dem neu gefassten § 111a SGB III in Zukunft unabhängig vom Berufsabschluss und Alter unter bestimmten Voraussetzungen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben, bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld enden, durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.  


Sofortprogramm für eine Qualifizierungsoffensive im Automobilcluster Baden-Württemberg 

Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat einen Konzeptentwurf für ein Sofortprogramm für eine Qualifizierungsoffensive im Automobilcluster Baden-Württemberg erarbeitet. Verschiedene Zeitungen haben hierüber berichtet, zum Beispiel die Stuttgarter Zeitung am 12. Februar 2020. Im besonderen Fokus des Konzepts stehen insbesondere Hochqualifizierte, deren Beruf sich aufgrund des Strukturwandels stark verändern oder deren Tätigkeit wegfallen wird. Das Staatsministerium will besonders eine Lücke in der Weiterbildung von Ingenieuren schließen. Gedacht wird an berufsbegleitende Aufbaustudiengänge. Das Papier zielt insbesondere auf kleine und mittelständisch geprägte Zulieferbetriebe in den besonders stark vom Strukturwandel des Automobilsektors betroffenen Regionen in Baden-Württemberg. 


Digitale Formate 

Es heißt ja, man soll nicht Wasser predigen und Wein trinken. In diesem Sinne sind wir bei der AgenturQ immer auch dabei uns selbst weiterzubilden. Wegen der aktuellen Situation muss das natürlich online gehen. So wie beim Corporate Learning Camp Digital, einem Barcamp (auch „Unkonferenz“), das digital stattgefunden hat. Unser Mitarbeiter Matthias Binder war zeitweise dabei. Er fasst hier zusammen, was er aus dieser – auch für ihn neuen – digitalen Weiterbildung mitnimmt:  

  • Zoom ist als Konferenzsoftware sehr gut geeignet, weil sie auch Möglichkeiten bietet, die Teilnehmenden selbst aktiv werden zu lassen. Auch die Audio-Kommunikation kann gut gesteuert werden. Manche Funktionen, z. B. das (freischaltbare) Kommentieren auf Folien bedarf aber einiger Erklärung. Das gilt umso mehr, wenn Teilnehmende generell wenig Erfahrung mit dem Lernen allgemein oder mit dem digitalen Lernen im Besonderen haben. 
  • Eines ist für mich jetzt ganz klar: Webinare und ähnliche Formate machen deutlich mehr Spaß, wenn man selbst aktive Aufgaben hat – und sei es nur, etwas zu markieren. 
  • Wenn Teilnehmende aktiv beitragen und mitdokumentieren sollen, ist es super ein geteiltes Dokument (z. B. mit Google Docs, padlet, …) zu verwenden und die Teilnehmenden selbst dort Einträge machen zu lassen. Das Ergebnis bzw. das wachsende Dokument kann live beobachtet werden. 
  • Auch bei Webinaren oder Online-Konferenzen ist es sehr sinnvoll, ein Intro zu machen, bei dem sich die Teilnehmenden etwas kennenlernen können. Das schafft auch digital eine gewisse Nähe. Das kann z. B. das stellen einer kurzen, einfachen Frage sein oder ein Stimmungsbarometer, oder eine Karte, auf der eingetragen wird, wer gerade von wo aus zugeschaltet ist, … 
  • Es spricht nichts dagegen auch online an ein ganz analoges Flipchart zu gehen. Das funktioniert genauso gut. Man muss dann nur auf den Bildschirmausschnitt achten. Es sollte alles Wesentliche zu sehen sein. 
  • Menti.com ist ein klasse Tool, um bei großen Gruppen schnell ein Meinungsbild abzufragen. Soweit ich das gehört habe, wird es auch bei Präsenzveranstaltungen erfolgreich eingesetzt. Auch das kann ich mir gut vorstellen. 
  • Schließlich: Einen ganzen Tag digitalen Formaten zu folgen, kann anstrengend werden – sei es nur, weil das Headset drückt oder ähnliches. Es ist auch einfach ungewohnt. Das Netzwerken geht nicht ganz so leicht. Trotzdem: Mit kurzen Pausen wie beim Barcamp ist das prima machbar. 
Lernen 

Es ist sehr sinnvoll sich selbst einen Rahmen für das Lernen zu setzen. Das heißt: 

  • Klare Lernziele setzen, statt (nur) reaktiv auf aktuelle Notwendigkeiten zu gehen. Lernziele helfen auch dabei irgendwann zu sagen: „Jawohl, ich habe mein Ziel erreicht. Klasse!“ Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Lernprozess zum Fass ohne Boden wird: er ist nie zu Ende, weil man ja noch nicht alles über das Thema weiß. 
  • Aus den Lernzielen klare To-dos/Aktionen ableiten – auch kleine – und möglichst sofort mit irgendetwas davon loslegen. 
  • Sparringspartner/Lerntandem, … suchen, um gemeinsam durch den Lernprozess zu gehen und neue Sichtweisen kennenzulernen. Die Idee der Lernbegleiter kennen wir bei der AgenturQ ja eigentlich schon lange… 

Offen bleiben für mich die Fragen: 

  • Woher nehme ich sinnvolle Lernziele? Oder ist alles sinnvoll, was mich interessiert? Wenn ich aber langfristig einen bestimmten Weg einschlage, dann sollte ich doch auch daran orientieren, was ich lerne… Denn die Entscheidung für das eine bedeutet – für den Moment – immer auch eine Entscheidung gegen das andere. 
  • Wie wähle ich aus, wo ich lerne? Welcher Anbieter, welche Plattform, welcher Kurs, welche individuelle Möglichkeit? Die Optionen sind unzählig. Das kann auch mal überfordern. Schließlich will ich meine Zeit (und ggf. mein Geld) gut investieren. 

Fazit: Coole Sache 

Ich kann jetzt natürlich noch vieles ergänzen: Es geht echt viel digital. Es gibt echt engagierte Leute hier in Deutschland und auf der ganzen Welt, die Weiterbildung, PE, OE, … auf das nächste Level heben und dafür vielfältige kreative Ideen haben. Klasse! Und die Ihre Ideen freimütig teilen. Danke dafür! 

Für mich war das jedenfalls ein sehr gelungenes Experiment. Ich habe extrem viel gelernt, bin vielleicht wieder ein Stückchen offener geworden. Und es ist ein tolles Beispiel dafür, wie man aus einer Problemlage auch eine Chance und ein tolles Ergebnis machen kann. 

Von Analog zu Digital in 2 Wochen 

Wie kam es überhaupt zu diesem digitalen Barcamp? Eigentlich hätte es an zwei Tagen ganz analog in Hamburg stattfinden sollen. Dann kam Corona. Und in 2 Wochen (von wegen lange Vorbereitung…) haben sich die Mitglieder der Corporate Learning Community Sessions ausgedacht, angeboten und passende digitale Tools dafür gefunden – und so das Ding in die digitale Welt überführt. 

Was bei den einzelnen Sessions besprochen wurde und was rauskam, können Sie hier nachlesen: https://bit.ly/ErgCLC. Viel Spaß dabei!