Neben dem Anspruch auf regelmäßige Qualifizierungsgespräche zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zur Festlegung des Qualifizierungsbedarfs und der Vereinbarung notwendiger Maßnahmen, der befristeten Ausscheidensvereinbarung mit Wiedereinstellungszusage für weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen sowie der Möglichkeit der Bildungsteilzeit, sind im TV Quali auch die Aufgaben der AgenturQ geregelt.
Hierzu zählen
- bei Betrieben und Beschäftigten das Bewusstsein zu stärken, dass ständige berufliche Qualifizierung notwendig ist, in dem Bemühen, Qualifikationspotentiale der Beschäftigten zu nutzen.
- Weiterbildungsmaßnahmen für un- und angelernte Beschäftigte, ältere Beschäftigte und Beschäftigte nach Arbeitsunterbrechungszeiten (z.B. Kindererziehung) zu entwickeln.
- den Wandel der Qualifikationsanforderungen durch den Strukturwandel in der Metall- und Elektroindustrie zu beobachten und rechtzeitig Maßnahmen vorzuschlagen, die die Beschäftigungschancen der Beschäftigten nachhaltig fördern und Qualifikationsengpässen gegensteuern.
- Information und Transparenz bei den außerbetrieblichen beruflichen Qualifizierungsangeboten zu verbessern.
- Modelle für die betriebliche Weiterqualifizierung bekannt zu machen und, soweit sie fehlen, zu entwickeln.
- Unternehmen und Betriebsräte über das Angebot, Durchführung und Methoden von Qualifizierungsmaßnahmen zu beraten. Dies gilt im Besonderen für eine Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Hierzu gehört auch die Beratung bei der Inanspruchnahme von Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Als gemeinsame Einrichtung der IG Metall Baden-Württemberg und Südwestmetall beraten wir zur Umsetzung des Tarifvertrags und sind die ersten Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema berufliche Weiterbildung. Mit unserem Werkzeugkoffer bieten wir konkrete Unterstützung bei der Gestaltung betrieblicher Weiterbildung. Und wir denken voraus: Berufliche Weiterbildung muss mit der Zeit gehen und rechtzeitig die benötigten Zukunftskompetenzen in den Blick nehmen.

