30. April 2020  |  
Dr. Stefan Baron

Zehn Anregungen für berufliche Weiterbildung in Kurzarbeit

In der vergangenen Woche haben wir in unserem Blog zehn Erfolgsfaktoren für das Lernen im Homeoffice beschrieben. Als Ergänzung möchte ich in diesem Beitrag die Perspektive des Unternehmens bzw. des Betriebsrates einnehmen und zehn Anregungen geben, wie Kurzarbeit für die berufliche Qualifizierung genutzt werden kann. Auch wenn in den meisten Unternehmen derzeit noch Fragen zur Umsetzung von Kurzarbeit das tägliche Tun von Personalverantwortlichen und Betriebsräten bestimmen, so sollte dennoch die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten im Blick behalten werden. Denn hoffentlich schon bald werden wir die Ansteckungsgefahren im Griff haben und der Motor der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg kann wieder gestartet werden. Dann brauchen die Unternehmen qualifizierte Fachkräfte.

1.
Nutzen Sie die Chance der freigewordenen Zeit für die innerbetriebliche Weiterqualifizierung der Beschäftigten. Denn schon bald fehlt wieder Zeit für notwendige Qualifizierungsmaßnahmen. Vereinbaren Sie entsprechend als Betriebsrat und Arbeitgeber Qualifizierungsprogramme in der Ausfallzeit von Kurzarbeit. Sollte nichts Abweichendes geregelt werden, ist die Teilnahme an solche Maßnahmen entsprechend des Tarifvertrags zur Kurzarbeit und Beschäftigung (TV KB) verpflichtend.

2.
Sparen Sie nicht an der beruflichen Weiterbildung. Höhere Weiterbildungskosten in der Krise sind eine langfristige Investition in die zukünftig benötigten Qualifikationen der Beschäftigten. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des sogenannten Qualifizierungschancengesetzes, die auch für Beschäftigte in Kurzarbeit gelten.

3.
Ermöglichen Sie individuelle Lernzeiten und schaffen Sie eine entsprechende Lernumgebung. Beschäftigte ohne eigenen PC-Arbeitsplatz sollten die Möglichkeit erhalten, über ein mobiles Endgerät oder in PC-Räumen auf digitale Lernangebote zuzugreifen.

4.
Schaffen Sie neue Lernformate zur innerbetrieblichen Qualifizierung, die sich schnell umsetzen lassen: Vom klassischen Lerntandem bis hin zum neuartigen Barcamp. Viele Lernformate lassen sich ohne großen Aufwand umsetzen.

5.
Bieten Sie Beschäftigten einen kostenlosen Zugang zu Online-Lernangeboten Ihres Unternehmens oder bei Drittanbietern an und weisen Sie aktiv darauf hin. Beschäftigte, die sich zu 100 Prozent in Kurzarbeit befinden, können die Angebote auf freiwilliger Basis auch für ihre persönliche berufliche Entwicklung nutzen.

6.
Klären Sie Fragen der Nutzungsrechte und des Datenschutzes. Ermöglichen Sie die Nutzung privater Endgeräte erlauben Sie die Nutzung dienstlicher Endgeräte für digitale Qualifizierungsangebote. Dies kann auch für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der persönlichen beruflichen Entwicklung gelten.

7.
Führen Sie Qualifizierungsgespräche durch, um einen möglichen Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten zu definieren und passende Weiterbildungsmaßnahmen zu vereinbaren. Dieses Gespräch sollte vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt werden, kann aber über eine passende Software nötigenfalls auch online erfolgen.

8.
Lassen Sie die Lernenden nicht alleine. Bieten Sie in geeigneter Form Ihre Unterstützung bei der Auswahl passender Angebote an und unterstützen Sie im Lernprozess (z. B. per Online-Sprechstunde, in Austauschforen im Intranet, …).

9.
Führen Sie mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kompetenzerhebungsgespräche durch, sobald wieder die betriebliche Normalität eingekehrt ist. Die in der beruflichen Weiterbildung erworbenen Kompetenzen werden erhoben und Folgemaßnahmen vereinbart. Machen Sie sich die neu erworbenen Kompetenzen zu Nutze.

10.
Es ist im Interesse beider Betriebsparteien, dass das Unternehmen mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuelle Krise hinter sich lässt. Insofern sollte die Entscheidung über geeignete Maßnahmen zur Qualifizierung der Beschäftigten im Einvernehmen beider Betriebsparteien getroffen werden. Dies setzt kurze Entscheidungsprozesse voraus.