18. März 2021  |  
Dr. Stefan Baron

Berufliche Weiterbildung nach der Landtagswahl

Im Jahr 2001 wurde nicht nur der Tarifvertrag zur Qualifizierung für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg unterschrieben, sondern wie in diesem Jahr auch ein neuer Landtag gewählt. Dieser Tage treffen sich die Parteien zu ersten Sondierungsgesprächen. Man darf gespannt sein, welche Parteien am Ende gemeinsam die Regierung stellen und welchen Stellenwert sie der beruflichen Weiterbildung in ihrem Regierungsprogramm für die kommenden fünf Jahre einräumen werden.

In ihrem Koalitionsvertrag für die 13. Legislaturperiode sprachen sich im Jahr 2001 CDU und FDP/DVP für einen „Ausbau der Fortbildungsangebote auf allen Qualifikationsebenen aus“, es wurde zudem „ein Sonderprogramm zur Qualifizierung sowohl für jüngere, geringqualifizierte Beschäftigte als auch für ältere Beschäftigte“ beschlossen. Die Koalitionäre setzten auf den bedarfs- und kundenorientierten Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung für Berufstätige und verabredeten, durch geeignete Maßnahmen den Anteil der Hochschulen am Weiterbildungsmarkt zu erhöhen. Hochschulen sollten dabei unterstützt werden, „Kooperationen mit Unternehmen in der betrieblichen Weiterbildung einzugehen“. Damals wurde auch verabredet, die berufliche Weiterbildung in den Berufsschulen, Weiterbildungsakademien und bei den Kammereinrichtungen zu fördern, und sich im Bereich des informellen und selbstgesteuerten Lernens für die Förderung und Unterstützung innovativer und zukunftsweisender Projekte einzusetzen. Und schließlich wurden Qualifizierungsmaßnahmen als notwendige Mittel zur Gewinnung von Fachkräften mit großer Lebens- und Berufserfahrung angesehen.

Fast ist man versucht zu schreiben, dass die Politikerinnen und Politiker im Jahr 2021 die Aussagen eins zu eins in ihren Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2026 übernehmen könnten. Alle Parteien haben sich im diesjährigen Wahlkampf (wieder) zur Wichtigkeit beruflicher Weiterbildung bekannt. Und das ist richtig, denn mit der Digitalisierung, Automatisierung und Dekarbonisierung nehmen die Herausforderungen in der Metall- und Elektroindustrie zu. Aber auf welche Ziele zur Förderung der beruflichen Weiterbildung werden sich die Koalitionäre in diesem Jahr verständigen? Eine erste Information hierzu bieten die Wahlprogramme der vier Parteien, die je nach Ausgang der Sondierungsgespräche und der Koalitionsverhandlungen die nächste Landesregierung stellen werden.

So wollen Bündnis 90/Die Grünen Arbeitnehmer:innen und die Unternehmen durch umfassende und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Weiterbildung unterstützen. Aus Sicht der Grünen ist Weiterbildung „einer der zentralen Faktoren, um die Transformationsprozesse positiv zu gestalten.“ Mit einem breiten, jeweils passgenauen Weiterbildungsangebot will die Partei daher „alle Beschäftigten fit für die Arbeitswelt 4.0 machen. Ziel ist es, dass sie sich selbstbestimmt und sicher in unserer sich schnell verändernden Gesellschaft bewegen können.“ Allen Arbeitnehmer:innen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich weiterzuentwickeln. Im Dialog mit den Sozialpartnern soll ferner ein Grundeinkommen für Qualifizierung und Weiterbildung aufgelegt werden, Weiterbildung soll dabei in Vollzeit und Teilzeit möglich sein. Weiterbildungsstudiengänge sollen den Wissenstransfer zwischen Wissenschaftler:innen und Vertreter:innen aus Wirtschaft und Gesellschaft fördern, die Rahmenbedingungen für Weiterbildungsangebote der Hochschulen sollen laut Wahlprogramm entsprechend angepasst werden. Und schließlich will die Partei mit Lernwelten und Lernfabriken 4.0 die berufliche Aus- und Weiterbildung gemeinsam mit der Industrie in das digitale Zeitalter führen. Aus ihrer Sicht soll die digitale Transformation als Chance genutzt werden, um Veränderungspotenziale der Weiterbildung auszuschöpfen und Wandlungsprozesse voranzutreiben. Qualifizierungsprogramme speziell für sozial benachteiligte Menschen sind aus Sicht der Grünen ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe an der digitalen Wirtschaft.

Die CDU möchte die bisherigen erfolgreichen Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung weiterentwickeln. Fachkräftesicherung bleibt aus Sicht der Partei ein zentraler Baustein der Wirtschaftspolitik. Aus Sicht des bisherigen Koalitionspartners wird dem Thema Fortbildung durch die Transformationsprozesse im Zuge der Digitalisierung eine entscheidende Bedeutung zukommen. Hier gilt es auch Synergien mit der Wissenschaft zu suchen, um für bestausgebildete Fachkräfte zu sorgen, die fit für die neuen Anforderungen von Wirtschaft und Arbeitswelt sind. Um ältere leistungsfähige Fachkräfte nicht frühzeitig aus dem Arbeitsleben zu verabschieden, setzt die CDU in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Weiterbildung und flexible Arbeitszeitmodelle. Im Sinne der Weiterbildung eines lebenslangen Lernens möchte sich die Partei für mehr Möglichkeiten einsetzen, Aus- oder Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren. Die CDU bleibt ein verlässlicher Partner der Volkshochschulen und der gesamten Weiterbildung in Baden-Württemberg.

Für die SPD sind Strategien zur Weiterbildung der Beschäftigten von besonderer Bedeutung. Aus ihrer Sicht soll die Landesregierung zusammen mit den Sozialpartnern, den Kammern, der Arbeitsagentur und den Weiterbildungsträgern branchen- und regionsbezogene Strategien zur Transformation der Wirtschaft entwickeln. Jede:r einzelne soll in der beruflichen Weiterbildung profitieren. Daher möchte die SPD einen Weiterbildungsfonds für Beschäftigte auflegen, der die Förderung der Agenturen für Arbeit ergänzt. Der Fokus liegt hier besonders auf kleinen und mittleren Unternehmen und auf Beschäftigten, die neue berufliche Perspektiven benötigen. Wo sich ihr Job durch die Digitalisierung ändert, brauchen sie zielgerichtete Unterstützung durch Weiterbildungen. Und schließlich möchte die Partei eine familienorientierte Weiterbildung auch in Teilzeit-Modellen ermöglichen und spricht sich für ein Initiativrecht der Betriebsrät:innen für Qualifizierung und Weiterbildung aus.

Die FDP/DVP möchte schließlich die Hochschulen bei der Entwicklung berufsbegleitender Weiterbildungsangebote unterstützen und die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass Weiterbildungsstudien entsprechend der Nachfrage und den Erwartungen berufstätiger Studentinnen und Studenten angeboten werden können. Ihr Ziel für die nächste Legislaturperiode ist es, die Meisterprämie auf weitere Branchen und Berufe auszuweiten und das Aufstiegs-BAföG zur Förderung beruflicher Fortbildungen wie z.B. dem Meister, Fachwirt oder Techniker weiter auszubauen. Zudem sollen Programme zur beruflichen Weiterbildung in der Familienphase und zum Wiedereinstieg in den Beruf aufgelegt werden. Auf Bundesebene soll sich die zukünftige Landesregierung dafür einsetzen, dass Einkommen steuer- und sozialabgabenfrei auf einem Weiterbildungskonto für eigene Fort- und Weiterbildungen angespart werden können und dass Menschen mit einem Einkommen unterhalb des Medianeinkommens staatliche Zuschüsse hierfür erhalten. Weiterbildungsinteressierten soll in einer digitalen Bildungsarena die Suche nach passenden Weiterbildungsangeboten erleichtert werden, zudem soll die Anerkennung von Teilabschlüssen gefördert werde.

Wie zu erwarten, stimmen alle Parteien in der Zielbeschreibung überein. Es geht darum, die berufliche Weiterbildung zu stärken. Auch in der konkreten Gestaltung gibt es Gemeinsamkeiten: Alle vier Parteien setzen auf eine stärkere Vernetzung von Weiterbildung und Wissenschaft, so wie es schon die Koalitionäre im Jahr 2001 getan haben. Auch sind sich die Parteien einig darin, die berufliche Weiterbildung in Teilzeit bzw. in der Familienphase zu stärken. Und schließlich haben sowohl Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die FDP die Weiterbildungsfinanzierung im Blick. Die Teilnahme an Weiterbildung darf nicht am Geldbeutel scheitern, da sind sich die drei Parteien einig. Nur im Weg dorthin unterscheiden sie sich. Mit einem Grundeinkommen für Qualifizierung, einem Weiterbildungsfonds und einem Weiterbildungskonto liegen drei verschiedene Vorschläge vor, über die in möglichen Koalitionsverhandlungen diskutiert werden kann. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen werden vermutlich in die Weiterbildungsstrategie des Landes einfließen, die Anfang des Jahres vorgestellt wurde. Diese werden wir in unserem kommenden Blogbeitrag genauer vorstellen.

Übrigens wurden im Koalitionsvertrag 2001 die Wörter „Weiterbildung“, „Qualifizierung“ und „Fortbildung“ in unterschiedlichen Zusammenhängen zusammen insgesamt 35 Mal erwähnt. Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag gab es 61 Erwähnungen. Mal schauen, welchen quantitativen Stellenwert die Weiterbildung im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021-2026 einnehmen wird.