§ 92A BETRVG

§ 92a BetrVG regelt, dass der Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen kann. Hierunter fallen auch Vorschläge zur Qualifizierung der Beschäftigten. Die Vorschläge werden mit dem Arbeitgeber beraten, wobei dieser die Vorschläge des Betriebsrates auch als ungeeignet ablehnen kann. Dies muss er begründen. In größeren Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten hat die Begründung schriftlich zu erfolgen.