Gerne informieren und beraten wir Sie über Fördermöglichkeiten sowohl zur individuellen als auch zur betrieblichen Weiterbildung.
Betriebliche Weiterbildung
QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ § 82 SGB III
Mit dem Qualifizierungschancengesetz unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen und ihre Beschäftigten, die sich den Herausforderungen des digitalen Wandels stellen möchten. Dieses Förderinstrument richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Qualifikationen anpassen oder erweitern wollen, unabhängig von ihrem bisherigen Bildungsstand.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Beschäftigte, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten – sei es durch den Erwerb eines Berufsabschlusses oder durch Anpassungsqualifizierungen. Dabei ist die Förderung unabhängig von Alter, Betriebsgröße oder bisherigen Qualifikationen, solange es sich um Weiterbildungen handelt, die nicht rein arbeitsplatzbezogen sind.
Wie erfolgt die Unterstützung?
Die Förderung umfasst mehrere Bestandteile:
- Lehrgangskosten: Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten können übernommen werden. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleinere Betriebe profitieren von einer besonders großzügigen Förderung.
- Arbeitsentgeltzuschüsse: Für die Dauer der Weiterbildung werden Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt, die bis zu 100 % betragen können.
Ein besonderer Fokus auf kleine Unternehmen
Kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten werden besonders entlastet: Hier übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten vollständig. Für größere Betriebe sind anteilige Förderungen vorgesehen, die je nach Größe des Unternehmens variieren.
Sozialpartnerschaftlich vereinbarte Qualifizierungen
Ein weiterer Pluspunkt: Wenn die Weiterbildung auf Basis einer Qualifizierungsvereinbarung der Sozialpartner erfolgt, erhöht sich die Förderung zusätzlich.
Das Qualifizierungschancengesetz macht es einfacher, Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte zu realisieren und stärkt so nicht nur deren individuelle Chancen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Ein echter Gewinn für alle Seiten!
Wichtig:
Bei der Bestimmung der Betriebsgröße orientieren sich die Agenturen für Arbeit an der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens bzw. Konzerns und nicht am einzelnen Betriebsstandort. Entsprechend niedriger fallen die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und den Weiterbildungskosten aus.
Die genaue Ausgestaltung der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz liegt im Ermessen der örtlichen Agentur für Arbeit.
Wir empfehlen dringend, vor der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen Kontakt zu dieser aufzunehmen.
Individuelle Weiterbildung
AUFSTIEGS-BAFÖG
Mit dem Aufstiegs-BAföG können die Lehrgangs- und Prüfungskosten von Aufstiegsfortbildungen einkommens- und vermögensunabhängig mit einem Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren bzw. bis maximal 15.000 Euro gefördert werden. 50 % der Fördersumme wird als Zuschuss ausgezahlt, für die Restsumme erhält man einen zinsgünstigen Kredit. Nach bestandener Abschlussprüfung erhält man auf Antrag einen Darlehenserlass in Höhe von 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Auch die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt, Unterhaltskosten und ein pauschaler Kinderbetreuungszuschlag werden gefördert. Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in (z.B. Geprüfter Servicetechniker, Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung; DQR-Stufe 5) ebenso wie der Bachelor Professional (z.B. Industriemeister, Fachwirte; DQR Stufe 6) und der Master Professional (z.B. Technischer Betriebswirt, geprüfter Berufspädagoge; DQR-Stufe 7).
AUFSTIEGSSTIPENDIUM
Mit dem Aufstiegsstipendium werden besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei unterstützt, einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben. Wer gefördert wird, erhält monatliche Stipendienbeträge und Büchergeld. Auch eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren kann gewährt werden.
BILDUNGSGUTSCHEIN
Mit dem Bildungsgutschein kann der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses sowie in Vorbereitung auf eine Weiterbildung der Erwerb notwendiger Grundkompetenzen gefördert werden. Voraussetzung für die Ausstellung des Bildungsgutscheins ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit.
WEITERBILDUNGSPRÄMIE
Mit der Weiterbildungsprämie können Weiterbildungen gefördert werden, die zum Abschluss (Externenprüfung) in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führen. Bei einer erfolgreich abgelegten Zwischenprüfung beträgt die Prämie 1.000 Euro, bei einer Abschlussprüfung 1.500 Euro.
WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM
Mit dem Weiterbildungsstipendium werden begabte junge Menschen bis 24 Jahre bei der weiteren beruflichen Qualifizierung im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung gefördert. Es können Zuschüsse für förderfähige Weiterbildungen beantragt werden.
ZUKUNFTSSTARTER
Mit dem Programm Zukunftsstarter erhalten geringqualifizierte Arbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss eine Förderung von Qualifizierungen, die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind. Die Förderung erhalten auch Beschäftigte mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben.